
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen dem/der AuftraggeberIn (in der Regel Angehörige der verstorbenen Person, dem Brautpaar oder dem Elternpaar) und dem/der AuftragnehmerIn (dem/der freien RednerIn) beseitigen.
1.0 Allgemeines
Der/die AuftraggeberIn beauftragt im Zuge der geschäftlichen Vereinbarung den/die AuftragnehmerIn zum Erstellen und Halten einer Rede. Im Normalfall wird die Rede im Rahmen einer Zeremonie von dem/der AuftragnehmerIn gehalten.
1.1 Honorar
Durch das Eröffnen der Vereinbarung wird das Honorar für die vereinbarte Dienstleistung von dem/der AuftragnehmerIn fällig. Bei der Höhe des Honorars handelt es sich um einen Pauschalbetrag, welcher im Rahmen der Vereinbarung zwischen AuftragnehmerIn und AuftraggeberIn kommuniziert wird. Die Höhe des Honorars kann abhängig von der Art und Dauer der Zeremonie, für die die Rede verfasst wird, stark variieren.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen
Abweichungen oder Ergänzungen vom Auftragsschreiben oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den/die AuftragnehmerIn. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3 Geltendmachung
Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens/der Vereinbarung und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen den/die AuftragnehmerIn ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4 Zahlung
Mit der Unterfertigung des Auftragsschreibens/der Vereinbarung verpflichtet sich der Auftraggeber zur zeitgemäßen Bezahlung der geleisteten Dienstleistung vom/von der AuftragnehmerIn. Diese Bezahlung ist bis spätestens 14 Tage nach der Zeremonie, bei der die Rede gehalten wurde, zu tätigen.
1.5 Außerordentliche Leistungen
Werden außerordentliche Leistungen über das Schreiben und das Halten der Rede hinaus im Rahmen der Vereinbarung festgelegt, können auch diese vom/von der AuftragnehmerIn in Rechnung gestellt werden. Fallen solche an, können diese nur nach schriftlicher Vereinbarung geltend gemacht werden. Diese sind ebenso innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der außerordentlichen Leistung vom/von der AuftraggeberIn zu bezahlen.
1.6 Anzahlung
Abhängig vom Zeitrahmen zwischen der Vereinbarung und der Zeremonie kann zum Zweck der Terminreservierung vom/von der AuftragnehmerIn eine Anzahlung eingefordert werden. In der Regel wird eine solche Anzahlung vom/von der AuftragnehmerIn nur dann eingefordert, sobald der Zeitrahmen zwischen der Unterfertigung der Vereinbarung bis zur Durchführung der Zeremonie mehr als 30 Tage beträgt. Demnach sind in den meisten Fällen Trauerreden für eine Bestattungszeremonie von einer solchen Anzahlung ausgenommen. Eine solche Anzahlung beträgt 35% des Gesamtpreises des vereinbarten Honorars.
2.0 Leistungen
Für die erwünschten Leistungen vom/von der freien RednerIn fallen zusätzliche Aufwände zum Erstellen und Halten der Rede an. Diese zusätzlichen Aufwände erfordern eine Zusammenarbeit zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn für das Erstellen der Rede. Eine solche Zusammenarbeit beinhaltet das gemeinsame Planen und Organisieren der Rede unter Rücksichtnahme der Wünsche vom/von der AuftraggeberIn. Dies erfolgt im Normalfall in einem Erstgespräch sowie Detailgespräch zwischen den Vertragsparteien.
2.1 Erstgespräch
Im Erstgespräch werden jegliche zugänglichen Daten, die für die Zusammenarbeit zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn notwendig sind, ausgetauscht und dienen in erster Linie als Grundlage für das Detailgespräch. Der/die AuftraggeberIn befugt den/die AuftragnehmerIn, auf jene Daten zum Zweck der vereinbarten Dienstleistungen zurückzugreifen. Das Erstgespräch kann auf verschiedene Kommunikationswege erfolgen. Im Normalfall bezieht sich das auf den Austausch im persönlichen Gespräch, Telefonat oder E-Mail-Verkehr.
2.2 Detailgespräch
Im Detailgespräch werden jegliche Wünsche vom/von der AuftraggeberIn für die Erstellung der Rede besprochen, sodass diese vom/von der AuftragnehmerIn im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten in die Rede und die Zeremonie eingebracht werden können. Diese Wünsche können Informationen zur Person, welche zelebriert wird, beinhalten sowie den Ablauf der Zeremonie, eventuelle Rituale, den Ort und den Zeitraum der Zeremonie sowie die notwendigen Kontaktdaten zu Dritten, welche in der Durchführung der Zeremonie involviert sind, wie zum Beispiel Bestatter, Inhaber des Event-Lokals oder Hochzeitsplaner. Der/die AuftragnehmerIn ist befugt jegliche weitere relevante Informationen für die Zeremonie und das Erstellen der Rede im Rahmen des Detailgesprächs zu erfragen. Das Detailgespräch dauert in der Regel zwischen 1,5 und 4 Stunden.
3.0 Datenschutz
Persönliche Daten des/der AuftraggeberIn werden vom/von der AuftragnehmerIn vertraulich behandelt. Diese werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Sofern gewisse personenbezogene Daten für den Inhalt der Rede erforderlich und vom/von der AuftraggeberIn erwünscht sind, dürfen diese nur als Teil der Rede eingebaut werden und niemals unabhängig von der Zeremonie weitergegeben werden. Daten, welche zur Rechnungslegung erforderlich sind, werden aus steuerrechtlichen Gründen für 7 Jahre aufbewahrt.
3.1 Datenschutzurheberrecht
Jegliche vom/von der AuftragnehmerIn erzeugten Inhalte für die Zeremonie unterliegen dem Urheberrecht. Somit verfügt der tatsächliche Urheber über sämtliche Rechte an den Inhalten der Rede und dem dazugehörigen Aufwand.
4.0 Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, jegliche erforderlichen Informationen zur Durchführung der Zeremonie an den/die AuftragnehmerIn weiterzuleiten. Dies beinhaltet den Ort und die Zeit der Zeremonie.
4.1 Unterkunft und Reisekosten
Sollte für die Teilnahme an der Zeremonie vom/von der AuftragnehmerIn eine Anreise durch Flugtransport oder eine auswärtige Unterkunft erforderlich und vereinbart sein, trägt der/die AuftraggeberIn die anfallenden Kosten für die Anreise und die entsprechende Unterbringung. Fallen beim Reiseweg von der Unterkunft zum Ort der Zeremonie Kosten an, wie zum Beispiel durch einen Taxitransport, so trägt auch diese Kosten der/die AuftraggeberIn nach Vereinbarung. Weiters kann der erhöhte Zeitaufwand in der Kostenberechnung berücksichtigt werden, wodurch das Honorar höher ausfallen kann.
4.2 Rahmenbedingungen der Zeremonie
Der/die AuftragnehmerIn behält sich das Recht auf Schutz vor hinderlichen Witterungsbedingungen und übernimmt keine Garantie zur planmäßigen Durchführung der Zeremonie, sofern diese nicht eingehalten werden können. Das bezieht sich auf Umstände wie zum Beispiel übermäßige Sonneneinstrahlung, Regen oder anderen witterungsbedingten Störfaktoren. Dennoch ist der/die AuftragnehmerIn bemüht, zur adäquaten Durchführung der Zeremonie, sofern das im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten ist.
4.3 Halten der Rede
Das Halten der Rede beschränkt sich zeitlich auf den vereinbarten Zeitpunkt und auf die Dauer der Rede. Dies findet innerhalb der Zeremonie statt und dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
5.0 Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen
Der/die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Einwilligung einverstanden, dass der/die AuftragnehmerIn über jegliches Foto- oder Filmmaterial zu Werbezwecken verfügen darf. Dies bezieht sich ausschließlich auf Bildmaterial, auf welchem Personen nicht eindeutig erkennbar sind. Sollte Bildmaterial verwendet werden, auf dem Personen, zum Beispiel durch die Aufnahme ihrer Gesichter, erkennbar sind, ist diesbezüglich eine zusätzliche Einwilligung von allen betroffenen Personen einzuholen.
6.0 Haftung
Der/die AuftragnehmerIn leistet ein sorgfältiges Bemühen für das Erstellen der Rede sowie die Umsetzung dieser bei der Zeremonie und all den damit verbundenen Tätigkeiten als Redner. Der/Die AuftragnehmerIn leistet keine Gewähr für eventuelle Leistungen Dritter wie zum Beispiel Bestatter, Hochzeitsplaner oder Inhaber der örtlichen Anlage auf der die Zeremonie stattfindet. Weiters wird keine Gewähr bezüglich der Geeignetheit oder Sicherheit der Anlagen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen geleistet, an denen die Zeremonie stattfindet.
6.1 Schadensersätze
Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Jegliche Schadensersätze sind somit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2 Mangelrüge
Für die Durchführung der Rede und der dazugehörigen Tätigkeiten als Redner gilt künstlerische Freiheit. Das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie oder deren Bestandteile können kein Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge Dritter zur Zeremonie übernimmt der/die AuftragnehmerIn keine Haftung.
7.0 Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins
Jegliche Rücktritte vom Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
7.1 Rücktritt durch den/die AuftraggeberIn
Das Rücktrittsrecht durch den/die AuftraggeberIn ist in zwei verschiedene Situationen unterteilt. Diese sind langfristig und kurzfristig geplante Zeremonien.
7.2 Rücktritt bei langfristig geplanter Zeremonie
Findet die Zeremonie frühestens zwei Monate nach Abschluss des Vertrags statt, räumt der/die AuftragnehmerIn dem/der AuftraggeberIn das Recht ein, von diesem Vertrag binnen zwei Wochen nach Abschluss zurückzutreten (Absendetag ausreichend), ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Bei einem späteren Rücktritt verbleiben eventuelle Anzahlungen in jedem Fall beim/bei der AuftragnehmerIn. Erfolgt ein Rücktritt bis vier Wochen vor dem vereinbarten Tag der Zeremonie, hat der/die AuftragnehmerIn einen Anspruch auf 60% des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, hat der/die AuftragnehmerIn Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
7.3 Rücktritt bei kurzfristig geplanter Zeremonie
Findet die Zeremonie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrags statt, räumt der/die AuftragnehmerIn dem/der AuftraggeberIn das Recht auf Rücktritt bis zu 5 Tagen vor der Zeremonie ein (Absendetag ausreichend), ohne dass Kosten in Rechnung gestellt werden. Erfolgt ein Rücktritt danach, hat der/die AuftragnehmerIn einen Anspruch auf 60% des vereinbarten Entgelts. Erfolgt der Rücktritt am Tag der Zeremonie hat der/die AuftragnehmerIn Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
7.4 Feststellung der Art der Zeremonie
Zur Verdeutlichung, ob es sich um eine kurzfristig oder langfristig geplante Zeremonie handelt, kann der jeweilig nicht zutreffende Punkt in Bezug auf das Rücktrittsrecht durchgestrichen werden. Das bezieht sich auf die Punkte 7.2 oder 7.3 in den AGB.
8.0 Gerichtsstand
Diese Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort des/der AuftraggeberIn.
9.0 Steuer
Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
10.0 AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennt der/die AuftraggeberIn die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom/von der AuftragnehmerIn schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen AuftragnehmerIn und AuftraggeberIn in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des/der Auftraggebers/AuftraggeberIn und des/der Auftragnehmers/AuftragnehmerIn laut dieser AGB.